LED Panele neutralweiß 4000–5500 K
Neutralweiß mit 4000 bis 5500 K ist ein Ton ohne warmen und ohne blauen Stich. Es ist der Standard für Arbeitsbereiche, weil Farben hier dem Tageslicht am nächsten kommen und das Auge auch über längere Zeit nicht ermüdet.
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Für Büroarbeitsplätze fordern DIN EN 12464-1 und die Arbeitsstättenregel ASR A3.4 eine Wartungsbeleuchtungsstärke von 500 lx, eine Gleichmäßigkeit von mindestens 0,60 und eine Blendungsbegrenzung auf UGR ≤ 19. Eine Lichtfarbe schreibt die Norm nicht unmittelbar vor, aber Neutralweiß ist der Ton, bei dem sich diese Anforderungen am natürlichsten erfüllen lassen.
Wohin es gehört
In Büros, Besprechungs- und Unterrichtsräume. In die Küche über die Arbeitsplatte, wo die Frische von Lebensmitteln erkennbar sein soll. Ins Bad an den Spiegel, weil es der Haut weder einen gelben noch einen blauen Stich gibt. In Werkstätten, Umkleiden und Verkaufsräume, wo Kunden Farben beurteilen.
Worauf außer der Lichtfarbe zu achten ist
Der Kelvin-Wert allein sagt nichts über die Qualität. Ebenso wichtig ist der Farbwiedergabeindex — für normale Arbeit genügt Ra 80, bei Farbkontrolle, im Friseursalon oder in der Praxis lohnt sich Ra 90. Dazu die Flimmerwerte PstLM ≤ 1,0 und SVM ≤ 0,4 nach der Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020. Flimmern nimmt das Auge nicht bewusst wahr, nach acht Stunden macht es sich als Ermüdung bemerkbar.
Kombination mit warmem Licht
In offenen Grundrissen, in denen gearbeitet und entspannt wird, wird Neutralweiß häufig mit warmweißem Licht auf einem separaten Stromkreis kombiniert. Wichtig ist, beide Lichtfarben nicht in derselben Ebene zu mischen.
Häufige Fragen
Welche Lichtfarbe gehört ins Büro?
Neutralweiß 4000 bis 5500 K. Bei diesem Ton lassen sich die Anforderungen von DIN EN 12464-1 und ASR A3.4 an 500 lx, Gleichmäßigkeit 0,60 und UGR ≤ 19 am natürlichsten erfüllen.
Welcher Farbwiedergabeindex ist bei Farbarbeit nötig?
Für normale Büroarbeit genügt Ra 80. Bei Farbkontrolle, im Friseursalon oder in der Praxis lohnt sich Ra 90 oder höher.
Was bedeuten PstLM und SVM auf dem Etikett?
Sie beschreiben das Flimmern. Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 fordert PstLM ≤ 1,0 und SVM ≤ 0,4.
Verantwortlich für den Inhalt: Team KLUS PROFILE GMBH, HRB 40991, Zittau — Spezialist für Leuchten, Lichtquellen und Komponenten.
Quellen: DIN EN 12464-1 (Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten, Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen), ASR A3.4 (Technische Regeln für Arbeitsstätten – Beleuchtung), DIN EN 60598-1 (Leuchten – Allgemeine Anforderungen und Prüfungen), Verordnung (EU) 2019/2020 (Ökodesign von Lichtquellen), Verordnung (EU) 2019/2015 (Energieverbrauchskennzeichnung), DIN EN 62471 (Photobiologische Sicherheit).
Aktualisiert: August 2026. Dieser Text ersetzt weder eine lichttechnische Berechnung noch eine Beleuchtungsplanung.
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