Notbeleuchtung
Eine Notbeleuchtung ist die einzige Beleuchtung im Gebäude, die genau dann funktionieren muss, wenn nichts anderes mehr funktioniert. Sie schaltet sich beim Ausfall der Netzversorgung ein und hält den Fluchtweg so lange sichtbar, wie Menschen den Bereich verlassen. Sie ist keine Zugabe, sondern eine Pflicht aus Arbeitsstättenrecht und Bauordnung — und seit März 2025 gilt mit der DIN EN 1838:2025-03 eine neue Ausgabe der maßgebenden Norm.
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Unterschieden werden drei Funktionen, die sich in der Aufgabe unterscheiden, nicht im Aussehen: Antipanikbeleuchtung mit breiter Optik für die Ausleuchtung freier Flächen, Fluchtwegbeleuchtung mit engem Lichtkegel für Flure und Treppenhäuser, und Rettungszeichenleuchten, die die Richtung zum Ausgang anzeigen. Je nach Umgebung kommt der Schutzgrad dazu — IP20 für trockene Innenräume, IP65 für Feuchtbereiche, Garagen und überdachte Außenbereiche.

Wann ist Notbeleuchtung Pflicht?
Die Pflicht ergibt sich nicht aus einer einzigen Vorschrift, sondern aus mehreren, die nebeneinander gelten. Für Arbeitsstätten regelt die Arbeitsstättenverordnung zusammen mit der ASR A3.4/3 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" und der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge", wo eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist — insbesondere dort, wo bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung eine Gefährdung entstehen kann. Für Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe, Verkaufsstätten, Hochhäuser und Garagen schreiben die Landesbauordnungen und die mitgeltenden Sonderbauverordnungen die Sicherheitsbeleuchtung unmittelbar vor. In Betrieben, Büros, Hallen, Beherbergungsbetrieben und Treppenhäusern ohne Tageslicht kommt man praktisch nicht daran vorbei; im Einfamilienhaus besteht keine Pflicht.
Wie viel Lux muss die Notbeleuchtung liefern?
Die Werte gibt die DIN EN 1838 vor und sie unterscheiden sich danach, was beleuchtet wird. Gemessen wird am Boden, nicht auf Augenhöhe:
| Was beleuchtet wird | Mindestbeleuchtungsstärke | Hinweis |
| Fluchtweg | 1 lx | auf der Mittellinie; über die gesamte Breite mindestens 0,5 lx |
| Antipanikbeleuchtung (freie Fläche) | 0,5 lx | Flächen über 60 m² bzw. für mehr als 50 Personen |
| Arbeitsplatz mit besonderer Gefährdung | 15 lx | und zugleich mind. 10 % der Nennbeleuchtungsstärke |
| Rettungszeichen | 2 cd/m² | Leuchtdichte der weißen Fläche; Verhältnis weiß zu grün ≥ 10:1 |
Dazu kommen zwei Zeitvorgaben: innerhalb von 5 Sekunden müssen 50 % der geforderten Beleuchtungsstärke erreicht sein, nach 60 Sekunden 100 %. Die Gleichmäßigkeit darf entlang der Mittellinie das Verhältnis 40:1 zwischen hellster und dunkelster Stelle nicht überschreiten, an Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung gilt 10:1. Die Farbwiedergabe der eingesetzten Lampen muss mindestens Ra 40 betragen, damit Sicherheitsfarben erkennbar bleiben.
Was hat sich mit der DIN EN 1838:2025-03 geändert?
Die Ausgabe von März 2025 erweitert die Norm an mehreren Stellen. Neu aufgenommen wurden Begriffe für adaptive Notbeleuchtung, Festlegungen für die Ränder von Fluchtwegen sowie Anforderungen für besondere Bereiche wie Schwimmbäder und Sanitärräume. Hinzugekommen sind zwei informative Anhänge zu Bemessungsbetriebsdauer, Einschaltzeit und Messungen vor Ort, die auf die DIN EN 50172:2024-10 abgestimmt sind, sowie ein Anhang zur räumlich begrenzten Beleuchtung.
Praktisch heißt das: ältere Planungen erfüllen die neue Ausgabe nicht zwangsläufig, und bei Umbauten steigt die Zahl der erforderlichen Leuchten häufig an. Für laufende Projekte gilt die Vorgängerausgabe 2019-11 noch bis zum 25. Mai 2027.
Was unterscheidet Antipanik- von Fluchtwegleuchten?
Der Unterschied liegt in der Form des Lichtkegels, weil beide eine andere Aufgabe erfüllen. Die Antipanikleuchte beleuchtet eine Fläche — Saal, Halle, Großraumbüro — und kommt mit 0,5 lx aus, deshalb hat sie einen weiten Abstrahlwinkel von typischerweise rund 140°. Die Fluchtwegleuchte beleuchtet einen Streifen, muss 1 lx liefern und bündelt das Licht längs, etwa 70 bis 75°. Bei einem Teil des Sortiments wählt man diesen Unterschied direkt über die Optik OPEN AREA oder CORRIDOR an derselben Leuchte. Die dritte Gruppe sind Rettungszeichenleuchten, die mit Piktogrammaufklebern für links, rechts und geradeaus geliefert werden, sodass eine Leuchte jede Richtung abdeckt.
Wie lange muss eine Notleuchte brennen?
Die Norm verlangt mindestens eine Stunde ab dem Ausfall der Netzversorgung. Für Sonderbauten wie Krankenhäuser, Hochhäuser und Beherbergungsbetriebe fordern die Landesvorschriften regelmäßig drei Stunden. Leuchten mit Einzelbatterie decken üblicherweise zwei bis drei Stunden ab. Eine Reserve über die Norm hinaus ist sinnvoll: Die Kapazität des Akkus sinkt mit dem Alter und die Leuchte muss die Anforderung auch nach mehreren Betriebsjahren erfüllen, nicht nur am Tag der Montage.
Wie oft muss eine Notbeleuchtung geprüft werden?
Nach der DIN EN 50172 monatlich und einmal jährlich, und beides wird dokumentiert. Monatlich wird jede Leuchte durch Simulation des Netzausfalls in den Notbetrieb geschaltet und auf Funktion geprüft. Einmal im Jahr folgt die Prüfung über die volle Bemessungsbetriebsdauer — die Leuchte muss die gesamte Zeit durchhalten, für die sie ausgelegt ist. Die Ergebnisse gehören in das Prüfbuch zusammen mit Inbetriebnahme, Änderungen und festgestellten Mängeln; es muss der Aufsicht vorgelegt werden können. Deshalb lohnen sich Modelle mit Testtaster und LED-Ladeanzeige — die monatliche Prüfung ist dann ein Tastendruck statt einer Sicherungsabschaltung.
Notleuchte auswählen in sechs Schritten
- Klären Sie, was beleuchtet wird: Fluchtweg (1 lx, enge Optik), freie Fläche (0,5 lx, breite Optik) oder Arbeitsplatz mit besonderer Gefährdung (15 lx).
- Prüfen Sie die geforderte Betriebsdauer nach Brandschutzkonzept — Minimum ist 1 Stunde, bei Sonderbauten häufig 3 Stunden.
- Wählen Sie die Montageart: Aufbau an Decke oder Wand, Einbau in eine abgehängte Decke oder Abhängung bei Rettungszeichenleuchten.
- Prüfen Sie den Schutzgrad IP nach Umgebung — IP65 für Feuchtbereiche, Garagen und überdachte Außenbereiche, IP20 für trockene Innenräume.
- Entscheiden Sie über die Schaltung: Dauerschaltung (auch im Normalbetrieb sichtbar) oder Bereitschaftsschaltung (nur bei Netzausfall).
- Denken Sie an die Prüfungen: Modell mit Testtaster wählen und das Prüfbuch gleich bei der Montage anlegen, nicht erst vor der Abnahme.
Was diese Kategorie nicht abdeckt
Wir liefern Leuchten, wir planen keine Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Anordnung, Stückzahl und der Nachweis der Beleuchtungsstärke gehören in das Brandschutzkonzept und werden vom Fachplaner erstellt — wir sagen Ihnen, was ein Modell kann, ersetzen aber weder Planung noch Prüfsachverständigen. Ebenso führen wir keine Zentralbatterieanlagen mit Überwachungszentrale; unsere Leuchten haben die Batterie im Gerät, was für kleine und mittlere Objekte die passende Lösung ist. Für die Allgemeinbeleuchtung derselben Räume eignen sich Einbauleuchten, für Lichtlinien in Decke und Wand die LED-Profile, und die passenden Leuchtmittel finden Sie bei den LED-Glühbirnen. Komplette Systemlösungen zeigt der Bereich Lichtsysteme.
Für den Inhalt verantwortlich: Team KLUS PROFILE GMBH, HRB 40991, Zittau — Spezialist für Leuchten, Leuchtmittel und Komponenten.
Quellen: DIN EN 1838:2025-03 (Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung), DIN EN 50172:2024-10 (Sicherheitsbeleuchtungsanlagen), ASR A3.4/3, ASR A2.3, Arbeitsstättenverordnung, Landesbauordnungen.
Stand: August 2026. Dieser Text ersetzt kein Brandschutzkonzept.
Wir beraten Sie gern: +49 3583 5429000 · info@luxifer.de
