Straßenleuchten

LED Straßenleuchten beleuchten Fahrbahnen, Gehwege, Zufahrten, Hofeinfahrten und Parkplätze. Von jeder Hallen- oder Hofleuchte unterscheiden sie sich durch die asymmetrische Lichtverteilung: Das Licht geht in einen langen, schmalen Streifen entlang der Straße statt in einen runden Fleck unter den Mast. Davon hängt ab, ob eine Straße mit wenigen Masten gleichmäßig hell wird oder ob zwischen den Lichtinseln dunkle Zonen bleiben.

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Was eine Beleuchtungsklasse ist und woher sie kommt

Jede öffentliche Verkehrsfläche wird in Deutschland nach DIN EN 13201 beleuchtet. Die Normenreihe hat vier Teile und der für die Praxis wichtigste ist der erste: DIN CEN/TR 13201-1 ist ein technischer Report und ordnet der Straße anhand von Verkehrsart, zulässiger Geschwindigkeit, Verkehrsstärke und Umfeld eine Beleuchtungsklasse zu. Erst danach sagt DIN EN 13201-2, welche Gütemerkmale diese Klasse erfüllen muss. Teil 3 regelt die Berechnung, Teil 4 die Messung. Wer eine Leuchte aussucht, ohne die Klasse zu kennen, kauft ins Blaue.

Die M-Klassen gelten für den Kraftfahrzeugverkehr und werden in Leuchtdichte in cd/m² angegeben, also in der Helligkeit, die der Fahrer von der Fahrbahnoberfläche zurückbekommt. Die P-Klassen für Fußgänger- und Radverkehr und die C-Klassen für Konfliktzonen arbeiten dagegen mit der Beleuchtungsstärke in Lux. Der Unterschied ist nicht akademisch: Leuchtdichte hängt vom Fahrbahnbelag ab, heller Beton und dunkler, frisch verlegter Asphalt liefern bei derselben Leuchte deutlich unterschiedliche Werte.

Klasse Typische Anwendung Anforderung nach DIN EN 13201-2
M2 Hauptverkehrsstraße, hohes Verkehrsaufkommen 1,5 cd/m² Leuchtdichte
M3 Sammelstraße innerorts, Landstraße 1,0 cd/m²
M4 Straße mit mäßigem Verkehr 0,75 cd/m²
M5 Anliegerstraße im Wohngebiet 0,5 cd/m²
C3 Konfliktzone: Kreuzung, Kreisverkehr 15 lx
C4 Einmündung, kleinere Konfliktzone 10 lx
P2 belebter Gehweg, Bushaltestelle 10 lx im Mittel / 2 lx Minimum
P4 Gehweg im Wohngebiet 5 lx / 1 lx
P6 Weg mit sehr geringer Nutzung 2 lx / 0,4 lx

Die Tabelle ist ein Einstieg in die Entscheidung, kein Projekt. Die Norm kennt deutlich mehr Klassen und Zwischenstufen, und neben dem Mittelwert verlangt sie immer auch einen Mindestwert, bei den M-Klassen zusätzlich Gleichmäßigkeit und Blendungsbegrenzung. Eine Straße mit 1,0 cd/m² im Mittel fällt durch, wenn zwischen zwei Masten nur 0,2 cd/m² übrig bleiben. Gleichmäßigkeit macht man über den Mastabstand, nicht über mehr Watt.

Welche Leistung zu welcher Straße passt

Die Leistungsangabe in Watt sagt genau genommen nichts über die Helligkeit aus, entscheidend ist der Lichtstrom in Lumen. Bei heutigen Straßenleuchten liegt die Lichtausbeute aber ziemlich verlässlich zwischen 120 und 150 lm/W, deshalb lässt sich aus der Leistung gut abschätzen, wofür eine Leuchte reicht. Die folgende Tabelle verbindet die Leistungsklasse mit der Lichtpunkthöhe und der Art der Verkehrsfläche.

Leistung Lichtstrom (Richtwert) Lichtpunkthöhe Wofür geeignet
20–30 W 2 500–4 000 lm 4–5 m Gehweg, Zufahrt, einzelner Stellplatz
40–60 W 5 000–8 000 lm 5–6 m Anliegerstraße, Wohngebiet, verkehrsberuhigter Bereich
80–120 W 10 000–17 000 lm 6–8 m Hauptstraße, Sammelstraße, Gewerbegebiet
150–200 W 20 000–30 000 lm 8–10 m Landstraße, große Parkplätze, Betriebshof

Dieselbe Straße verträgt fast immer zwei Lösungen: wenige starke Leuchten in großem Abstand oder mehr schwächere Leuchten dichter gesetzt. Rechnerisch kommt beides auf denselben Mittelwert, praktisch ist die zweite Variante fast immer die bessere – sie liefert eine höhere Gleichmäßigkeit, weniger Blendung und fällt beim Ausfall einer Leuchte nicht so auf. Teurer wird sie nur dann, wenn dafür zusätzliche Masten gesetzt werden müssen.

Wie hoch und wie weit auseinander

Die brauchbarste Faustregel der Straßenbeleuchtung lautet: Der Mastabstand beträgt das 3,5- bis 4-Fache der Lichtpunkthöhe. Bei 5 m Höhe sind das rund 18 bis 20 m, bei 8 m rund 28 bis 32 m. Wer die Masten weiter auseinander stellt, bekommt zwischen ihnen dunkle Felder, die auch eine stärkere Leuchte nicht mehr auffüllt – das Licht fällt mit dem Quadrat der Entfernung ab, und eine Verdopplung der Leistung bringt nur eine Stufe mehr Helligkeit direkt unter dem Mast.

Bei der Anordnung gilt: Ist die Fahrbahn schmaler als die Lichtpunkthöhe, reicht eine einseitige Mastreihe. Wird sie breiter, braucht es eine versetzte oder eine beidseitig gegenüberliegende Anordnung. Ein Ausleger von 0,5 bis 1,5 m rückt den Lichtpunkt über den Fahrbahnrand und verbessert die Ausleuchtung der gegenüberliegenden Seite spürbar – deshalb sitzen Straßenleuchten fast nie senkrecht über dem Mastfuß.

Warum eine Straßenleuchte asymmetrische Optik hat

Eine Straßenleuchte strahlt typischerweise rund 150° längs der Straße und nur etwa 70° quer dazu. Das ist kein Detail, sondern der eigentliche Unterschied zu jeder anderen Außenleuchte. Eine symmetrische Flutlichtleuchte am selben Mast würde denselben Lichtstrom rund um den Mastfuß verteilen: viel Licht in die angrenzenden Gärten und Fenster, wenig dort, wo Fahrbahn und Gehweg liegen. Man bräuchte dann fast doppelt so viele Masten für dieselbe Klasse.

Erzeugt wird die Verteilung heute meist durch Linsenoptiken vor den einzelnen LEDs, nicht durch einen gemeinsamen Reflektor. Das erlaubt fein abgestufte Straßenoptiken, die zusätzlich die Blendung begrenzen: Oberhalb eines bestimmten Winkels darf kaum noch Licht austreten, sonst blendet die Leuchte den entgegenkommenden Verkehr. Wenn eine Leuchte im Datenblatt keine Angabe zur Lichtverteilung macht, ist das ein Warnzeichen.

Lichtverschmutzung, ULOR und was das Gesetz inzwischen verlangt

ULOR steht für Upward Light Output Ratio und bezeichnet den Anteil des Lichtstroms, der oberhalb der Horizontalen abgestrahlt wird – also direkt in den Himmel. Bei einer Leuchte mit ebener Glasscheibe ist dieser Anteil praktisch null. Bei einer gewölbten Kunststoffwanne, wie sie an vielen älteren Masten sitzt, sind es je nach Bauform einige Prozent. Das ist verlorenes Licht, das niemandem nützt, und es ist der Grund, warum über Ortschaften eine Lichtglocke steht.

Seit dem Insektenschutzgesetz von 2021 ist das keine reine Geschmacksfrage mehr. Der neue § 41a BNatSchG regelt Beleuchtung im Freien ausdrücklich: Neue Beleuchtungsanlagen an öffentlichen Straßen und Wegen sind so zu errichten, dass Insekten möglichst wenig angelockt und beeinträchtigt werden, und in oder nahe bestimmter Schutzgebiete gilt dafür sogar eine Genehmigungs- beziehungsweise Anzeigepflicht. Praktisch heißt das drei Dinge: warmweißes Licht mit möglichst geringem Blauanteil, also 3000 K oder weniger statt 4000 K, eine Abschirmung nach oben mit ULOR nahe null, und ein dichtes Gehäuse, in dem sich keine Insekten sammeln können.

Der zweite Hebel ist die Nachtabsenkung. Eine LED-Leuchte lässt sich zwischen etwa 23 und 5 Uhr auf 50 bis 70 Prozent dimmen, ohne dass die Klasse in den verkehrsarmen Stunden verfehlt wird – die Norm erlaubt in diesen Zeiten ausdrücklich eine niedrigere Klasse, wenn sich die Verkehrssituation ändert. Mit einer Natriumdampflampe war das nie sinnvoll möglich, weil sie beim Dimmen an Lichtausbeute verliert und schneller altert.

Umrüstung von Natriumdampflampen: was sich wirklich ändert

Die meisten Bestandsanlagen in Deutschland tragen noch Natriumdampf-Hochdrucklampen, erkennbar am orangegelben Licht. Als grobe Regel gilt: Eine LED-Leuchte ersetzt die Lampe bei etwa einem Drittel der Leistung – nicht weil LED dreimal effizienter wäre, die Lampe selbst kommt auf durchaus respektable 100 lm/W, sondern weil die alte Leuchte einen erheblichen Teil des Lichts im Gehäuse und im Himmel verliert, während die LED-Optik es auf die Fahrbahn legt.

Natriumdampflampe LED-Ersatz Typische Straße
70 W 25–30 W Gehweg, Anliegerstraße
100 W 35–45 W Wohnstraße
150 W 50–70 W Sammelstraße
250 W 90–120 W Hauptstraße, großer Platz

Der Unterschied, der in der Praxis mehr wiegt als die Stromrechnung, ist die Farbwiedergabe. Eine Natriumdampflampe kommt auf einen Farbwiedergabeindex um Ra 25, unter ihrem Licht ist ein rotes Auto grau und ein blaues ebenso. Eine LED-Straßenleuchte liegt bei Ra über 70, meist über 80. Überall dort, wo Kameras mitlaufen – Ortsdurchfahrt, Betriebsgelände, Parkplatz – ist das das stärkere Argument: Unter Natriumlicht liefert die beste Kamera kein verwertbares Farbbild.

Dazu kommt das Schaltverhalten. Eine Natriumdampflampe braucht nach einem kurzen Spannungsausfall 10 bis 15 Minuten Wiederzündzeit, bis sie wieder Licht gibt. LED schaltet ohne Verzögerung ein, lässt sich beliebig oft schalten und verträgt Bewegungsmelder oder Präsenzsteuerung, was auf Zufahrten und Parkplätzen den größten Einzelposten der Einsparung ausmacht.

An welchem Mast eine Leuchte hängen darf

Die Beleuchtung öffentlicher Straßen gehört zur Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast, innerorts also in aller Regel der Gemeinde. Das heißt aber nicht, dass die Gemeinde auch Eigentümerin der Masten ist. Sehr häufig gehören die Masten – besonders die alten Betonmasten mit Freileitung – dem Netzbetreiber oder dem Energieversorger, aus historischen Beleuchtungs- oder Konzessionsverträgen heraus. Wer dort etwas montieren will, braucht die schriftliche Zustimmung des Eigentümers, und der prüft Statik, Windlast und Anschluss.

Diese Frage entscheidet über die Machbarkeit früher als jede technische Überlegung, und sie wird fast immer zu spät gestellt. Auf dem eigenen Grundstück ist man dagegen frei: Zufahrt, Hof, Betriebsgelände und Parkplatz dürfen nach eigenem Ermessen beleuchtet werden. Die Grenze ist zivilrechtlich – wenn das Licht in Nachbarfenster fällt, kann das als wesentliche Beeinträchtigung gelten. Eine gute asymmetrische Optik mit sauberer Blendungsbegrenzung löst dieses Problem konstruktiv.

Schutzart, Überspannung und was Leuchten draußen wirklich zerstört

Für den Dauerbetrieb im Freien ist IP65 das Minimum, besser IP66: staubdicht und geschützt gegen Strahlwasser aus jeder Richtung. Am Mast kommt die mechanische Seite dazu, angegeben als IK-Wert nach DIN EN 62262; IK08 gilt als brauchbar, IK09 und mehr gehören an Standorte, an denen mit Vandalismus zu rechnen ist. Dichtheit ist dabei nichts Dauerhaftes: Eine Leuchte, die zehn Jahre lang täglich zwischen Sonneneinstrahlung und Nachtkühle arbeitet, atmet, und irgendwann zieht sie mit der Luft Feuchtigkeit. Deshalb altert die Dichtung und nicht die LED.

Die häufigste Ursache für einen Ausfall gleich mehrerer Leuchten auf einmal ist aber weder Wasser noch Alter, sondern Überspannung. Straßenbeleuchtung hängt oft an langen Freileitungen oder Erdkabeln, die wie eine Antenne wirken; ein Blitzeinschlag in der Nähe oder eine Schalthandlung im Netz reicht aus. Ein integrierter Überspannungsschutz von 10 kV ist auf freier Strecke keine Zusatzausstattung, sondern der Unterschied zwischen einer defekten Leuchte und einer kompletten Straße, die neu bestückt werden muss. Bei einer Umrüstung sollte man ihn ausdrücklich anfragen – im Datenblatt steht er oft nur klein.

Wo dieser Leuchtentyp nicht ausreicht

Ein Fall wird regelmäßig falsch gelöst: Fußgängerüberwege. Dafür gilt in Deutschland die eigene Norm DIN 67523, und sie verlangt eine Zusatzbeleuchtung, die seitlich versetzt vor dem Überweg steht und den Fußgänger von vorne anleuchtet, sodass er für den Fahrer im positiven Kontrast erscheint. Eine normale Straßenleuchte über dem Überweg bewirkt oft das Gegenteil: Sie beleuchtet die Fahrbahn heller als die Person und macht diese zur Silhouette. Für solche Punkte wird außerdem eine abweichende Lichtfarbe, meist neutralweiß, bewusst als Erkennungsmerkmal eingesetzt.

Ebenfalls nicht in dieses Sortiment gehören Tunnel mit ihrer Einfahrtsbeleuchtung, Sportflächen mit Anforderungen an Vertikalbeleuchtungsstärke und Fernsehtauglichkeit, Fassaden- und Objektbeleuchtung sowie große Plätze, die mit Mastaufsatzleuchten und symmetrischer Verteilung besser bedient sind. Innenräume ebenso: Für Hallen und Werkstätten sind Industrieleuchten die richtige Wahl, für Feuchträume und Tiefgaragen Feuchtraumleuchten und für die Sicherheitsbeleuchtung Notleuchten.

Worauf vor dem Kauf zu achten ist

Acht Punkte, in dieser Reihenfolge abgearbeitet, führen zuverlässig zur passenden Leuchte:

  1. Beleuchtungsklasse bestimmen – nach DIN CEN/TR 13201-1 aus Verkehrsart, Geschwindigkeit und Umfeld. Ohne diesen Schritt ist alles Weitere geraten.
  2. Lichtpunkthöhe und Mastabstand prüfen – bei Bestandsmasten sind beide vorgegeben und bestimmen die nötige Leistung mit.
  3. Lichtstrom statt Watt vergleichen – und zwar den Lichtstrom der Leuchte, nicht den der verbauten LED-Module.
  4. Lichtverteilung im Datenblatt – eine Straßenoptik muss ausgewiesen sein, eine reine Winkelangabe ohne Kurve genügt nicht.
  5. Lichtfarbe wählen – 3000 K im Wohngebiet und in Insektenschutz-relevanten Lagen, 4000 K an Hauptstraßen und Konfliktzonen.
  6. Schutzart und IK-Wert – mindestens IP65, IK08 aufwärts an gefährdeten Standorten.
  7. Überspannungsschutz – 10 kV auf freier Strecke, sonst zahlt man ihn beim ersten Gewitter nach.
  8. Befestigung und Eigentum klären – Auslegerdurchmesser, Mastaufsatz oder Seitenanbau, und wem der Mast gehört.

Zur Einordnung der Lebensdauer: Straßenleuchten werden üblicherweise mit 40 000 bis 50 000 Stunden angegeben. Bei rund 4 000 Betriebsstunden im Jahr – das entspricht der Dämmerungsschaltung in Mitteleuropa – sind das zehn bis zwölf Jahre. Die Angabe meint dabei nicht den Ausfall, sondern den Rückgang des Lichtstroms auf meist 70 oder 80 Prozent des Anfangswerts; dieser Wartungsfaktor gehört in die Planung, sonst erfüllt die Anlage die Klasse nur am Tag der Inbetriebnahme.

Häufige Fragen

Welche Norm gilt für Straßenbeleuchtung?

Maßgebend ist die Reihe DIN EN 13201. Der technische Report DIN CEN/TR 13201-1 ordnet der Verkehrsfläche eine Beleuchtungsklasse zu, DIN EN 13201-2 legt die Gütemerkmale dieser Klasse fest, Teil 3 die Berechnung und Teil 4 die Messung. Für Fußgängerüberwege gilt zusätzlich DIN 67523.

Wie viel Lux braucht ein Gehweg?

Das hängt von der Klasse ab. Ein Gehweg im Wohngebiet liegt meist in der Klasse P4 mit 5 lx im Mittel und mindestens 1 lx an der dunkelsten Stelle. Ein belebter Gehweg oder eine Bushaltestelle wird nach P2 mit 10 lx und mindestens 2 lx beleuchtet, ein kaum genutzter Weg nach P6 mit 2 lx und 0,4 lx.

Welche Leistung braucht man für einen Gehweg und welche für eine Straße?

Für Gehwege, Zufahrten und einzelne Stellplätze genügen 20 bis 30 W bei 4 bis 5 m Lichtpunkthöhe. Anliegerstraßen im Wohngebiet brauchen 40 bis 60 W bei 5 bis 6 m, Haupt- und Sammelstraßen 80 bis 120 W bei 6 bis 8 m, Landstraßen und große Parkplätze 150 bis 200 W bei 8 bis 10 m.

Wie groß ist der Abstand zwischen Lichtmasten?

Als Faustregel gilt das 3,5- bis 4-Fache der Lichtpunkthöhe: bei 5 m Höhe rund 18 bis 20 m, bei 8 m rund 28 bis 32 m. Ist die Fahrbahn breiter als die Masthöhe, wird versetzt oder beidseitig angeordnet.

Welche Lichtfarbe passt in ein Wohngebiet?

In Wohngebieten und in der Nähe von Schutzgebieten ist warmweißes Licht mit 3000 K oder weniger die richtige Wahl, weil es weniger Insekten anlockt und als angenehmer empfunden wird. Neutralweiße 4000 K bleiben Hauptstraßen, Kreuzungen und Konfliktzonen vorbehalten, wo Kontrast und Erkennbarkeit vorgehen.

Was bedeutet ULOR und warum wird er beachtet?

ULOR ist der Anteil des Lichtstroms, der oberhalb der Horizontalen abgestrahlt wird, also direkt in den Himmel. Bei ebener Glasscheibe liegt er praktisch bei null, bei gewölbten Wannen bei einigen Prozent. Ein niedriger ULOR spart nicht nur Licht, er ist auch Voraussetzung für eine insektenfreundliche Anlage nach § 41a BNatSchG.

Darf ich eine Leuchte an einen Mast in der Straße hängen?

Nicht ohne Zustimmung des Eigentümers. Die Beleuchtung öffentlicher Straßen obliegt dem Träger der Straßenbaulast, die Masten selbst gehören aber häufig dem Netzbetreiber oder Energieversorger. Auf dem eigenen Grundstück ist die Montage frei, solange das Licht nicht in Nachbarfenster fällt.

Welche LED-Leistung ersetzt eine Natriumdampflampe?

Etwa ein Drittel der bisherigen Leistung: 70 W werden zu 25 bis 30 W, 100 W zu 35 bis 45 W, 150 W zu 50 bis 70 W und 250 W zu 90 bis 120 W. Der Gewinn entsteht vor allem dadurch, dass die LED-Optik das Licht auf die Fahrbahn legt statt ins Gehäuse und in den Himmel.

Was zerstört Straßenleuchten am häufigsten?

Überspannung. Straßenbeleuchtung hängt oft an langen Leitungen, und ein Blitzeinschlag in der Nähe oder eine Schalthandlung im Netz kann gleich eine ganze Reihe von Leuchten zerstören. Ein Überspannungsschutz von 10 kV verhindert genau diesen Fall. An zweiter Stelle steht die alternde Dichtung, nicht die LED selbst.

Verantwortlich für den Inhalt: Team KLUS PROFILE GMBH, HRB 40991, Zittau — Spezialist für Leuchten, Lichtquellen und Komponenten.
Quellen: DIN EN 13201-2 (Straßenbeleuchtung – Gütemerkmale), DIN CEN/TR 13201-1 (Auswahl der Beleuchtungsklassen), DIN EN 13201-3 und -4 (Berechnung und Messung), DIN 67523 (Beleuchtung von Fußgängerüberwegen), DIN EN 60598-2-3 (Leuchten für die Straßenbeleuchtung), DIN EN 60529 (IP-Code), DIN EN 62262 (IK-Code), § 41a BNatSchG (Beleuchtung im Freien, Insektenschutz), Verordnung (EU) 2019/2020 (Ökodesign) und (EU) 2019/2015 (Energielabel).
Aktualisiert: August 2026. Dieser Text ersetzt keine lichttechnische Berechnung und keine Planung nach DIN EN 13201.
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