Quadratische LED Panele 600×600 mm
Das Panel für die Rasterdecke trägt im Namen das Maß 600 × 600 mm, misst tatsächlich aber 595 × 595 mm. Fünf Millimeter sind das Spiel, ohne das es nicht in den Traganker passen würde — begegnen Ihnen im Katalog beide Zahlen, ist dieselbe Leuchte gemeint. Die 600 beschreibt das Raster, nicht das Panel.
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Wichtig für den deutschen Markt: Neben dem Raster 600 × 600 mm ist hierzulande auch das Modul 625 × 625 mm verbreitet. In eine 625er-Decke passt ein 595er-Panel nicht bündig; dort brauchen Sie 620 × 620 mm oder einen Einlegerahmen. Ein Blick auf das tatsächliche Rastermaß vor der Bestellung erspart die Rücksendung.
Montage ohne Schneiden
Das Panel wird einfach anstelle einer Mineralfaserplatte in den Rahmen gelegt. Es braucht weder Öffnung noch Federn und lässt sich jederzeit ohne Eingriff in die Decke tauschen — in gemieteten Büroflächen ist das ein wesentlicher Vorteil. Empfohlen wird eine Sicherung mit einem Seil, besonders in Räumen mit Luftbewegung.
Anforderungen im Büro
Bei Bildschirmarbeit fordern DIN EN 12464-1 und ASR A3.4 eine Wartungsbeleuchtungsstärke von 500 lx, Gleichmäßigkeit von mindestens 0,60, Ra 80 und UGR ≤ 19. Bei 40 bis 48 W liefert ein Panel rund 4 000 bis 4 800 Lumen; für ein Büro von 5 × 4 Metern mit 500 lx sind etwa drei bis vier Stück nötig, angeordnet über den Arbeitsplätzen und nicht über der Raummitte.
Häufige Fragen
Warum misst ein 600er-Panel tatsächlich 595 × 595 mm?
Fünf Millimeter sind Montagespiel für den Traganker. Die Angabe 600 × 600 mm beschreibt das Deckenraster, 595 × 595 mm die Leuchte.
Passt ein 595er-Panel in eine 625er-Rasterdecke?
Nicht bündig. Für das Modul 625 × 625 mm wird ein Panel mit 620 × 620 mm oder ein Einlegerahmen benötigt.
Wie viele Panele 600 × 600 braucht ein Büro mit 20 m²?
Etwa drei bis vier Stück mit je rund 40 W. Für 500 lx nach DIN EN 12464-1 werden rund zehntausend Lumen benötigt.
Verantwortlich für den Inhalt: Team KLUS PROFILE GMBH, HRB 40991, Zittau — Spezialist für Leuchten, Lichtquellen und Komponenten.
Quellen: DIN EN 12464-1 (Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten, Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen), ASR A3.4 (Technische Regeln für Arbeitsstätten – Beleuchtung), DIN EN 60598-1 (Leuchten – Allgemeine Anforderungen und Prüfungen), Verordnung (EU) 2019/2020 (Ökodesign von Lichtquellen), Verordnung (EU) 2019/2015 (Energieverbrauchskennzeichnung), DIN EN 62471 (Photobiologische Sicherheit).
Aktualisiert: August 2026. Dieser Text ersetzt weder eine lichttechnische Berechnung noch eine Beleuchtungsplanung.
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